Die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern an Touristen unterliegt in Spanien strengen Vorschriften. Neben einer gültigen Vermietungslizenz müssen Unterkünfte bestimmte Mindestanforderungen an die Ausstattung erfüllen, um als Touristenunterkunft zugelassen zu werden. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Gäste in einer sicheren, komfortablen und qualitativ angemessenen Unterkunft wohnen.
Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Autonomer Gemeinschaft und teilweise sogar innerhalb einzelner Gemeinden. Während einige Regionen detaillierte Vorgaben zur Größe, Ausstattung und Sicherheitsvorkehrungen machen, setzen andere lediglich allgemeine Mindeststandards voraus. Dennoch gibt es einige Grundvoraussetzungen, die in den meisten Regionen Spaniens gelten.
Grundlegende Wohnqualität und Möblierung
Eine Ferienunterkunft muss über eine Mindestgröße und eine zweckmäßige Ausstattung verfügen, um den Gästen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Dazu gehören:
- Ausreichende Wohnfläche für die zugelassene Anzahl an Gästen
- Möblierte Räume, die eine normale Nutzung ermöglichen (Betten, Tische, Stühle, Sofa)
- Angemessene Beleuchtung und Belüftung in allen Räumen
- Fenster oder Balkontüren in Wohn- und Schlafräumen mit ausreichendem Lichteinfall
- Verdunkelungsmöglichkeiten wie Vorhänge, Rollläden oder Jalousien
- Spiegel in mindestens einem Raum (z. B. im Badezimmer oder Schlafzimmer)
Einige Regionen verlangen auch, dass die Unterkunft eine Mindestanzahl an Steckdosen oder eine bestimmte Zimmerhöhe haben muss.
Schlafzimmer & Schlafmöglichkeiten
Da es sich um eine touristische Unterkunft handelt, müssen Schlafmöglichkeiten bestimmten Standards entsprechen:
- Betten mit Matratze, Bettgestell und Kopfkissen (keine Campingliegen oder Luftmatratzen)
- Bettwäsche in ausreichender Menge, inklusive Laken, Decken oder Bettdecken
- Mindestens ein Nachttisch oder eine Ablagefläche pro Schlafplatz
- Stauraum für Kleidung, z. B. ein Schrank oder eine Kommode
- Falls Schlafsofas als Betten angegeben werden, müssen sie den Komfortanforderungen entsprechen
Einige Regionen schreiben vor, dass Kinderbetten oder Zustellbetten auf Anfrage verfügbar sein müssen.
Küche & Haushaltsausstattung
Die Küchenausstattung muss es den Gästen ermöglichen, Mahlzeiten selbst zuzubereiten. Folgende Gegenstände gehören zur Mindestanforderung:
- Kochmöglichkeit (Herd oder Kochplatten)
- Kühlschrank mit Gefrierfach oder separatem Tiefkühlfach
- Mikrowelle oder Backofen
- Ausreichendes Kochgeschirr (Töpfe, Pfannen)
- Besteck und Geschirr (Teller, Gläser, Tassen, Messer, Gabeln, Löffel) für die maximale Gästezahl
- Schneidebretter, Schüsseln, Kochlöffel und andere Utensilien
- Mülleimer mit Deckel
- Reinigungsmittel, Besen, Wischmopp oder Staubsauger
In vielen Regionen ist außerdem eine Kaffeemaschine oder ein Wasserkocher vorgeschrieben.
Badezimmer & sanitäre Einrichtungen
Das Badezimmer muss hygienisch und funktional ausgestattet sein, um den Gästen einen angenehmen Aufenthalt zu bieten. Zu den grundlegenden Anforderungen gehören:
- Fließendes Warm- und Kaltwasser
- Dusche oder Badewanne mit Vorhang oder Trennwand
- Waschbecken mit Spiegel
- Toilette mit Spülung
- Handtücher in ausreichender Menge für alle Gäste
- Seifenspender oder Seifenstück
- Hygienebehälter für Abfälle
In einigen Regionen sind Föhn, Toilettenpapier oder Ersatzhandtücher verpflichtend bereitzustellen.
Sicherheitsvorkehrungen & technische Ausstattung
Um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten, gibt es gesetzliche Vorschriften für die technische Ausstattung und den Brandschutz:
- Erste-Hilfe-Set mit Verbandsmaterial
- Feuerlöscher und/oder Branddecke (je nach Region in Küche oder Flur verpflichtend)
- Rauchmelder in Wohn- und Schlafräumen (in manchen Regionen Pflicht)
- Kohlenmonoxid-Melder bei Gasherden oder Heizungen
- Deutliche Notrufnummern für Polizei, Feuerwehr und medizinische Notfälle
- Notbeleuchtung oder Taschenlampe für den Fall eines Stromausfalls
- Sichere elektrische Installationen, keine offenen oder beschädigten Kabel
Klimatisierung & Heizung
Spanien hat je nach Region heiße Sommer und kalte Winter. Deshalb gibt es in vielen autonomen Gemeinschaften Vorgaben zur Klimatisierung und Heizung:
- Klimaanlage oder Ventilatoren in wärmeren Gebieten (z. B. Andalusien, Valencia)
- Heizung oder mobile Heizgeräte in kälteren Regionen (z. B. Madrid, Katalonien)
- Isolierte Fenster oder Türen, um Temperaturschwankungen auszugleichen
Internet & Unterhaltung
Viele Urlauber erwarten heute eine moderne technische Ausstattung in ihrer Unterkunft. In einigen Regionen gehört ein Internetzugang mittlerweile zur Mindestanforderung:
- WLAN mit angemessener Geschwindigkeit (nicht überall Pflicht, aber sehr gefragt)
- Fernseher mit lokalen oder internationalen Sendern
- Radio oder Bluetooth-Lautsprecher
- Ggf. Spiele, Bücher oder Zeitschriften für Gäste
Informationen für Gäste & Hausordnung
Die Vermieter sind verpflichtet, ihren Gästen bestimmte Informationen bereitzustellen:
- Gästemappe mit wichtigen Telefonnummern (Notruf, Polizei, Krankenhaus)
- Anleitung zur Nutzung der Geräte (Klimaanlage, Herd, Fernseher)
- Hausordnung und Check-out-Regeln
- Informationen zur Mülltrennung und Abholzeiten
- Notausgänge und Evakuierungsplan im Brandfall
In einigen Regionen ist es erforderlich, die Gäste über die Registrierung bei den Behörden zu informieren, da Ferienunterkünfte in Spanien oft eine Meldung bei der Polizei oder Guardia Civil erfordern.
Fazit: Mindestanforderungen für eine Ferienunterkunft sind entscheidend
Eine gut ausgestattete Ferienunterkunft ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern sorgt auch für zufriedene Gäste und positive Bewertungen. Die gesetzlichen Mindestanforderungen stellen sicher, dass die Unterkunft komfortabel, sicher und funktional ist. Je nach Region gibt es unterschiedliche Vorgaben, die vor der Vermietung unbedingt geprüft werden sollten.
Um rechtliche Probleme oder Strafen zu vermeiden, ist es wichtig, sich über die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft zu informieren und sicherzustellen, dass die Unterkunft alle Anforderungen für eine legale touristische Vermietung erfüllt.
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