Die Ferienvermietung in Spanien ist eine beliebte Möglichkeit, um mit einer Immobilie zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Allerdings unterliegt die Vermietung an Touristen strengen gesetzlichen Vorschriften, die je nach Region unterschiedlich sein können. In den meisten autonomen Gemeinschaften ist eine Vermietungslizenz erforderlich, um eine Immobilie legal als Ferienunterkunft anzubieten. Doch wo ist eine Lizenz Pflicht, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Besonderheiten gibt es in den einzelnen Regionen?
Warum ist eine Vermietungslizenz erforderlich?
Die spanische Regierung und die autonomen Regionen haben strenge Regulierungen für die touristische Vermietung eingeführt, um den Wohnungsmarkt zu schützen, Steuerhinterziehung zu vermeiden und die Qualität der Unterkünfte sicherzustellen. Eine Vermietung ohne Lizenz kann zu hohen Bußgeldern und Sanktionen führen
Die Lizenz dient dazu, sicherzustellen, dass gesetzliche Mindestanforderungen an Sicherheit, Ausstattung und Steuerpflichten eingehalten werden. Zudem ist sie für viele Touristen ein Qualitätsmerkmal, da lizenzierte Unterkünfte oft professioneller verwaltet werden.
Wo ist eine Vermietungslizenz Pflicht?
In fast allen autonomen Gemeinschaften Spaniens ist eine Registrierung als touristische Unterkunft und eine entsprechende Lizenz erforderlich. Doch die Regelungen unterscheiden sich stark. Hier ein Überblick:
Andalusien
- Lizenz ist verpflichtend für jede touristische Vermietung.
- Anmeldung beim Tourismusregister Andalusiens (RTA) erforderlich.
- Mindestanforderungen an Ausstattung, Klimaanlage und Heizung vorgeschrieben.
Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Strenge Lizenzpflicht, teilweise mit kontingentierten Genehmigungen.
- Auf Mallorca gibt es Zonen, in denen keine neuen Lizenzen vergeben werden.
- Mindestanforderungen an Energieeffizienz und Infrastruktur.
Kanarische Inseln
- Lizenz notwendig, aber verschiedene Kategorien je nach Unterkunftstyp.
- Manche Gebiete sind für Ferienvermietungen gesperrt (z. B. in Hotelzonen).
- Registrierung bei der Generalitat Canarias erforderlich.
Katalonien (Barcelona, Costa Brava, Costa Dorada)
- Lizenzpflicht für alle Ferienvermietungen.
- Hohe Anforderungen an Sicherheitsstandards und Gästeregistrierung.
- In Barcelona sind neue Lizenzen begrenzt und teilweise nicht verfügbar.
Comunidad Valenciana (Alicante, Valencia, Castellón)
- Lizenz ist Pflicht, Antrag über das Register für touristische Unterkünfte.
- Neue Regelungen im Decreto Ley 9/2024 mit strengeren Vorschriften.
- Bestimmte Städte haben zusätzliche lokale Einschränkungen.
Madrid
- Lizenz notwendig, aber vergleichsweise lockere Vorschriften.
- Mindestaufenthalt von fünf Tagen in manchen Zonen vorgeschrieben.
- Airbnb-Vermietungen oft von Nachbarschaftsregeln eingeschränkt.
Baskenland, Galicien, Murcia, Kastilien und León, Extremadura
- Regionale Lizenzen erforderlich, teilweise mit hohen Anforderungen.
- Unterschiede je nach Stadt und Gemeinde.
Welche Voraussetzungen müssen für die Lizenz erfüllt sein?
Die genauen Anforderungen variieren, aber einige Grundvoraussetzungen gelten in fast allen Regionen:
✅ Mindeststandards an Ausstattung (Küche, Bettwäsche, Badezimmer)
✅ Sicherheitsvorkehrungen (Feuerlöscher, Notfallnummern)
✅ Energiezertifikat (Certificado de Eficiencia Energética – CEE)
✅ Eintragung in das regionale Tourismusregister
✅ Steuerliche Registrierung & Tourismusabgaben
Zusätzlich gibt es je nach Region spezifische Anforderungen wie eine Maximalanzahl an Gästen, Umweltauflagen oder Mindestaufenthalte.
Fazit
Wer eine Immobilie in Spanien als Ferienunterkunft vermieten möchte, sollte sich vorab genau über die regionalen Vorschriften informieren. Die Anforderungen und Lizenzpflichten variieren stark und können sich regelmäßig ändern. Ohne Lizenz drohen hohe Bußgelder. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig um die rechtlichen Formalitäten zu kümmern.
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