Ferienvermietung in Spanien: Welche Steuern und Abgaben müssen Sie zahlen?

Die Vermietung einer Ferienimmobilie in Spanien kann hohe Einnahmen bringen – doch sie ist auch steuerpflichtig. Viele Vermieter unterschätzen die steuerlichen Pflichten und riskieren dadurch Strafen oder Nachzahlungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Steuern bei der Ferienvermietung in Spanien anfallen, wie sie berechnet werden und welche steuerlichen Vorteile Sie nutzen können.


Einkommensteuer (IRPF oder IRNR)

Jede Einnahme aus der Ferienvermietung muss in Spanien versteuert werden. Welche Steuer gilt, hängt davon ab, ob Sie in Spanien steuerlich ansässig sind oder nicht:

Residenten (IRPF – Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas):

  • Die Mieteinnahmen müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden.
  • Kosten wie Wartung, Reinigung und Reparaturen können abgesetzt werden.
  • Die Steuer wird progressiv berechnet (zwischen 19 % und 47 %).

Nicht-Residenten (IRNR – Impuesto sobre la Renta de No Residentes):

  • Wer nicht in Spanien lebt, zahlt pauschal 19 % (EU-Bürger) oder 24 % (Nicht-EU-Bürger) auf die Bruttoeinnahmen.
  • Abzugsfähige Kosten gibt es nur für EU-Bürger.

Wichtig: Auch wenn Sie die Einnahmen in Deutschland versteuern, müssen sie in Spanien angegeben werden!


Mehrwertsteuer (IVA) – Wann fällt sie an?

In den meisten Fällen ist die Ferienvermietung von der Mehrwertsteuer (IVA) befreit, solange sie ohne Hotelservices (z. B. tägliche Reinigung, Frühstück) angeboten wird.

Ausnahme: Wenn Sie zusätzliche Dienstleistungen wie Rezeption oder Catering anbieten, kann die Vermietung als gewerblich eingestuft werden – dann müssen 10 % IVA abgeführt werden.


Kommunale Steuern (IBI & Müllgebühren)

Jeder Immobilienbesitzer in Spanien muss die Grundsteuer (IBI – Impuesto sobre Bienes Inmuebles) zahlen. Diese wird von der Gemeinde erhoben und hängt vom Wert der Immobilie ab.

IBI – Grundsteuer: 0,4 % bis 1,3 % des Katasterwerts
Müll- und Abfallgebühren: Je nach Gemeinde unterschiedlich

Diese Steuern fallen unabhängig davon an, ob die Immobilie vermietet wird oder nicht.


Touristensteuer – In welchen Regionen fällt sie an?

In einigen autonomen Gemeinschaften gibt es eine Tourismusabgabe, die entweder vom Gast oder vom Vermieter gezahlt wird.

Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera):

  • 1 € bis 4 € pro Nacht und Person je nach Saison

Katalonien (Barcelona, Costa Brava):

  • 0,60 € bis 3,50 € pro Nacht und Person

Kanaren:

  • Touristensteuer geplant, aber noch nicht eingeführt

Andalusien, Valencia, Madrid:

  • Keine Tourismussteuer

💡 Tipp: Diese Steuer muss oft monatlich oder vierteljährlich abgeführt werden!


Steuererklärung und Zahlungsfristen

Die Steuererklärung muss in Spanien quartalsweise oder jährlich abgegeben werden:

Nicht-Residenten: IRNR-Steuer quartalsweise (Modell 210)
Residenten: Jährliche Steuererklärung (Modell 100)
Mehrwertsteuerpflichtige Vermieter: Quartalsweise (Modell 303)

Achtung: Wer die Steuer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert Zinsen und Strafen.


Fazit

Die Ferienvermietung in Spanien ist steuerpflichtig. Ob Einkommensteuer, IBI oder Touristenabgabe – wer rechtzeitig alle Abgaben zahlt, vermeidet hohe Nachforderungen. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Steuerberater unterstützen, um möglichst viele Kosten abzusetzen und keine Fristen zu verpassen!

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