Einheitliche Registrierungsnummer für Ferienvermietung in Spanien ist Pflicht seit Juli 2025

Wenn Sie eine Ferienimmobilie in Spanien besitzen und diese auf Plattformen wie Airbnb, Booking oder FeWo-direkt vermieten möchten, müssen Sie ab sofort wichtige gesetzliche Vorgaben erfüllen. Neben der bekannten regionalen Vermietungslizenz ist ab dem 1. Juli 2025 auch eine zentrale Registrierungsnummer erforderlich, um Ihre Unterkunft online zu bewerben.

Diese neue Regelung betrifft alle Ferienvermieter in Spanien – unabhängig davon, ob Sie die Immobilie ganzjährig oder nur saisonal vermieten. Die Daten werden landesweit im sogenannten Registro Único de Alquileres de Corta Duración erfasst und mit einem eindeutigen Code versehen, der in jedem Online-Inserat verpflichtend angegeben werden muss.

Einheitliche Registrierungsnummer für Ferienvermietung in Spanien ist Pflicht seit Juli 2025

Wenn Sie eine Ferienimmobilie in Spanien besitzen und diese auf Plattformen wie Airbnb, Booking oder FeWo-direkt vermieten möchten, müssen Sie ab sofort wichtige gesetzliche Vorgaben erfüllen. Neben der bekannten regionalen Vermietungslizenz ist ab dem 1. Juli 2025 auch eine zentrale Registrierungsnummer erforderlich, um Ihre Unterkunft online zu bewerben.

Diese neue Regelung betrifft alle Ferienvermieter in Spanien – unabhängig davon, ob Sie die Immobilie ganzjährig oder nur saisonal vermieten. Die Daten werden landesweit im sogenannten Registro Único de Alquileres de Corta Duración erfasst und mit einem eindeutigen Code versehen, der in jedem Online-Inserat verpflichtend angegeben werden muss.

Ohne diesen Code drohen Inseratslöschungen, hohe Geldbußen und rechtliche Konsequenzen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Region und Immobilientyp – und der bürokratische Aufwand ist nicht zu unterschätzen.

Die wichtigsten Regularien in Kurzform

Unser Service: Wir übernehmen die komplette Registrierung für Sie

Als erfahrene Partner für ausländische Eigentümer an der Costa Blanca bieten wir Ihnen einen kompletten Registrierungsservice an. Wir prüfen Ihre Unterlagen, übernehmen die Beantragung Ihrer regionalen Lizenznummer und kümmern uns um die fristgerechte Eintragung in das nationale Register. So vermieten Sie rechtssicher, stressfrei und vollständig regelkonform.

Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Sie gern persönlich zur passenden Lösung für Ihre Immobilie.

Anfrage Formular

Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage, das nachfolgende Formular. Felder mit * sind Pflichtfelder und müssen vor dem Absenden ausgefüllt werden. Mit dem Absenden gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein.

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Bei Mehrfamilienhaus (Bitte jeweils anklicken!)
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Wir verwenden Ihre Angaben nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen entnehmen Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinien sorgfältig durch, bevor Sie das Formular absenden. Durch Ankreuzen des Kontrollkästchens unten erteilen Sie Ihre Zustimmung zur Erfassung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten gemäß unseren Datenschutzrichtlinien.
Das Wichtigste im Überblick

Rechtssicher vermieten: Alles was man über die Registrierungspflicht als Ferienvermieter in Spanien wissen muss

Wer in Spanien eine Ferienwohnung vermieten und sie auf Onlineportalen wie Airbnb, Booking oder ähnlichen Plattformen bewerben möchte, muss ab dem 1. Juli 2025 zwingend über eine zentrale Registrierungsnummer verfügen. Diese Maßnahme gilt im gesamten Land und wurde durch das neue Gesetz Real Decreto 1312/2024 eingeführt.

Registrierungspflicht für Online-Inserate

Die spanische Regierung hat die Einführung eines einheitlichen Registers für kurzfristige Vermietungen beschlossen. Eigentümer müssen ihre Immobilie seit dem 2. Januar 2025 registrieren lassen. Ab dem 1. Juli 2025 ist die zugeteilte Nummer (NRA / NRUA) Voraussetzung, um die Unterkunft auf Plattformen zu veröffentlichen. Ohne diese Registrierungsnummer dürfen Internetportale keine Inserate mehr anzeigen.

Was genau wird registriert?

Die Erfassung erfolgt über ein zentrales Online-Portal der Colegio de Registradores. Abgefragt werden unter anderem:

  • Katasterdaten und Adresse der Unterkunft
  • Art der Vermietung (ganzes Haus, Zimmer, Haupt- oder Zweitwohnsitz)
  • Genehmigungen gemäß regionalem Ferienvermietungsrecht
  • Maximale Gästezahl und Nutzungsart

Bußgelder und Löschung drohen

Verstöße gegen die neue Vorschrift können empfindliche Folgen haben: Plattformen müssen unregistrierte Inserate binnen 48 Stunden entfernen. Bei Nichteinhaltung drohen laut Medienberichten Bußgelder von 2.000 bis zu 500.000 Euro, abhängig von der Region und dem Ausmaß der Zuwiderhandlung.

Warum die neue Regelung?

Ziel ist eine bessere Kontrolle über den Ferienvermietungsmarkt in Spanien, mehr Transparenz für Gäste und eine Vereinheitlichung gegenüber bestehenden regionalen Vorgaben.

Tipp: Eigentümer von Ferienimmobilien sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Unterkunft korrekt registriert ist. Wir helfen Ihnen gern bei der Eintragung und rechtssicheren Lizenzprüfung.

Alles, was Sie wissen müssen

Häufige Fragen über die Einheitliche Registrierungsnummer für Ferienvermietung in Spanien

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Einheitliche Registrierungsnummer für Ferienvermietung. Einfach, klar und verständlich erklärt!

Ja. Die regionale Lizenz ist weiterhin notwendig, reicht aber nicht mehr aus. Ab dem 1. Juli 2025 benötigen Sie zusätzlich eine zentrale Registrierungsnummer (NRA/NRUA), um Ihre Unterkunft online inserieren zu dürfen. Beide Nummern müssen korrekt angegeben werden.

Onlineportale wie Airbnb, Booking oder FeWo-direkt sind gesetzlich verpflichtet, Angebote ohne gültige Registrierungsnummer zu löschen. Bei Verstößen drohen Ihnen außerdem Bußgelder zwischen 2.000 und 500.000 Euro, abhängig von Region und Schwere des Falls.

Die Anmeldung erfolgt online über die zentrale Plattform der Colegio de Registradores. Sie benötigen unter anderem Ihre Katasterdaten, Angaben zur Nutzung und Ihre regionale Lizenznummer. Gerne übernehmen wir die komplette Abwicklung für Sie – einfach, sicher und auf Deutsch.

Ja. Auch wer nur gelegentlich oder privat vermietet, unterliegt der neuen Regelung. Sobald eine Unterkunft gegen Entgelt über ein öffentliches Portal angeboten wird, ist die Registrierungspflicht verbindlich – unabhängig vom Vermietungsumfang.

Ja, absolut. Wir haben uns auf ausländische Eigentümer spezialisiert und kümmern uns um die komplette Ferienlizenz- und Registrierungsabwicklung – auch ohne dass Sie persönlich in Spanien erscheinen müssen. Wir erledigen alles digital und rechtskonform für Sie.

Wo bieten wir unseren Service für die Beantragung der Einheitlichen  Registrierungsnummer für Ferienvermietung in Spanien an?

Unser Schwerpunkt liegt an der Costa Blanca in den folgenden Orten: Denia, Jávea, Benitachell, Altea, Pedreguer, Teulada, Moraira, Benissa, Calpe, Alfaz del Pi, Benidorm, Finestrat, Villajoyosa, Campello, Alicante, Elche, Santa Pola, Guardamar del Segura, Torrevieja, Gandia, Oliva, Orihuela, Costa y Pilar de la Horadada, Xeraco, Xeresa, Valencia, Cullera, Pedreguer, Benidoleig, Orba, Alcalalí, Gata de Gorgos, Pego, Monte Pego, Xaló, Les Bassetes, Altea la Vella, Polop, La Nucia, Callosa d`en Sarrià, Castel de Castells, Mutxamel, El Campelo, Sant Joan d`Alacant, Sant Vicent del Raspeig, Santa Pola, Arenals del Sol.,  

Provinz Castellón:
Vinaròs, Torreblanca, La Vall d’Uixó, Segorbe, Sant Mateu, Burriana, Moncofa, Xert, Ares del Maestre, Navajas, Jérica

Provinz Valencia:
Valencia (Stadt), Albufera de Valencia, Cullera, Gandía, Xàtiva, Sagunto, Requena, Buñol, Ontinyent, Ayora, Bocairent, Cofrentes, El Puig, Oliva, Anna, Chelva, Chulilla, Llíria, Algemesí, Villalonga, Tavernes de la Valldigna

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