Autonome Gemeinschaft Valencia - Costa Blanca - Vermietungslizenz für Ferienunterkünfte - hier beantragen

Die Comunidad Valenciana hat mit dem Decreto Ley 9/2024 neue, strengere Vorschriften für die touristische Vermietung eingeführt. In ganz Spanien gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorgaben für die Vermietung von Ferienunterkünften. Die autonome Gemeinschaft Valencia mit den Küstenregionen Costa Blanca hat eigene spezifische Regeln, die sich von denen anderer Regionen unterscheiden. Ziel dieser neuen Verordnung ist es, die Qualität der Unterkünfte, die Sicherheit der Gäste und die Nachhaltigkeit des Tourismus zu verbessern.
Ein zentraler Unterschied zu anderen Regionen Spaniens ist die erhöhte Kontrolle durch die Gemeinden. Jede Stadt oder Gemeinde in der Comunidad Valenciana kann nun eigenständig festlegen, ob und unter welchen Bedingungen Ferienvermietungen erlaubt sind. Zudem müssen Vermieter einen städtebaulichen Verträglichkeitsbericht einholen, um nachzuweisen, dass ihre Immobilie für die touristische Nutzung zugelassen ist – eine Vorschrift, die es in vielen anderen spanischen Regionen so nicht gibt.
Auch die Registrierungspflichten wurden verschärft: In der Comunidad Valenciana gilt nun eine fünfjährige Gültigkeit für die Ferienvermietungslizenz, während in anderen Regionen Spaniens oft eine unbefristete Registrierung ausreicht. Darüber hinaus sind kurze Mietzeiträume auf maximal 10 Tage pro Buchung begrenzt. Diese speziellen Regelungen zeigen, dass die Comunidad Valenciana aktiv Maßnahmen ergreift, um den Ferienwohnungsmarkt strenger zu regulieren und besser zu kontrollieren.
Die wichtigsten Änderungen und Regularien in Kurzform
- Erhöhte Kontrolle
- Persönliche Schlüsselübergabe
- Vorgaben über Ausstattung
- Mehr Angaben bei der Werbung
- Erneuerung alle 5 Jahre
- Zustimmung der Eigentümer
- Pflicht - Eintragung Register
- Gültigkeit 5 Jahre
- Verträglichkeitsbericht Gemeinde
- Mietzeitraum 10 Tage pro Buchung
- Registrierung nur für Eigentümer
- Höhere Bußgelder & Konsequenzen
Autonome Gemeinschaft Valencia - Costa Blanca - Vermietungslizenz für Ferienunterkünfte - hier beantragen
Die Comunidad Valenciana hat mit dem Decreto Ley 9/2024 neue, strengere Vorschriften für die touristische Vermietung eingeführt. In ganz Spanien gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorgaben für die Vermietung von Ferienunterkünften.
Die autonome Gemeinschaft Valencia mit den Küstenregionen Costa Blanca hat eigene spezifische Regeln, die sich von denen anderer Regionen unterscheiden. Ziel dieser neuen Verordnung ist es, die Qualität der Unterkünfte, die Sicherheit der Gäste und die Nachhaltigkeit des Tourismus zu verbessern.
Die wichtigsten Änderungen und Regularien in Kurzform
- Erhöhte Kontrolle
- Persönliche Schlüsselübergabe
- Vorgaben über Ausstattung
- Mehr Angaben bei der Werbung
- Erneuerung alle 5 Jahre
- Zustimmung der Eigentümer
- Pflicht - Eintragung Register
- Gültigkeit 5 Jahre
- Verträglichkeitsbericht Gemeinde
- Mietzeitraum 10 Tage pro Buchung
- Registrierung nur für Eigentümer
- Höhere Bußgelder & Konsequenzen

Ein zentraler Unterschied zu anderen Regionen Spaniens ist die erhöhte Kontrolle durch die Gemeinden. Jede Stadt oder Gemeinde in der Comunidad Valenciana kann nun eigenständig festlegen, ob und unter welchen Bedingungen Ferienvermietungen erlaubt sind. Zudem müssen Vermieter einen städtebaulichen Verträglichkeitsbericht einholen, um nachzuweisen, dass ihre Immobilie für die touristische Nutzung zugelassen ist – eine Vorschrift, die es in vielen anderen spanischen Regionen so nicht gibt.
Auch die Registrierungspflichten wurden verschärft: In der Comunidad Valenciana gilt nun eine fünfjährige Gültigkeit für die Ferienvermietungslizenz, während in anderen Regionen Spaniens oft eine unbefristete Registrierung ausreicht. Darüber hinaus sind kurze Mietzeiträume auf maximal 10 Tage pro Buchung begrenzt. Diese speziellen Regelungen zeigen, dass die Comunidad Valenciana aktiv Maßnahmen ergreift, um den Ferienwohnungsmarkt strenger zu regulieren und besser zu kontrollieren.
Vermietungslizenz Comunidad Valenciana
schnell, einfach und zum Festpreis
Möchten Sie Ihre Ferienunterkunft in der Comunidad Valenciana legal vermieten? Wir übernehmen den gesamten Antragsprozess für die Vermietungslizenz – von der Beratung bis zur Erteilung. Sie erhalten ein verbindliches Angebot, keine versteckten Kosten, falls die Lizenz nicht erteilt wird, bieten wir eine Geld-zurück-Garantie. Sparen Sie Zeit und vermeiden Sie bürokratische Hürden. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten! Sichern Sie sich in drei einfachen Schritten Ihre offizielle Vermietungslizenz!
Kontaktaufnahme
Füllen Sie einfach unser Formular - weiter unten - aus und teilen Sie uns die wichtigsten Daten zu Ihrer Immobilie mit. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um den weiteren Ablauf mit Ihnen zu besprechen und offene Fragen zu klären.
Prüfung der Daten
Prüfung der Immobilie & Standortanalyse. Wir prüfen, ob Ihre Immobilie die Voraussetzungen für eine Vermietungslizenz erfüllt. Dabei berücksichtigen wir alle gesetzlichen Vorgaben und die Regelungen Ihrer Gemeinde in der Comunidad Valenciana.
Antragsprozess
Sie erhalten von uns ein Festpreisangebot ohne versteckte Kosten. Nach Ihrer Auftragserteilung starten wir sofort mit der Beantragung Ihrer Lizenz. Wir übernehmen den gesamten bürokratischen Prozess, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Kontaktaufnahme
Füllen Sie einfach unser Formular - weiter unten - aus und teilen Sie uns die wichtigsten Daten zu Ihrer Immobilie mit. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um den weiteren Ablauf mit Ihnen zu besprechen und offene Fragen zu klären.
Prüfung der Daten
Prüfung der Immobilie & Standortanalyse. Wir prüfen, ob Ihre Immobilie die Voraussetzungen für eine Vermietungslizenz erfüllt. Dabei berücksichtigen wir alle gesetzlichen Vorgaben und die Regelungen Ihrer Gemeinde in der Comunidad Valenciana.
Antragsprozess
Sie erhalten von uns ein Festpreisangebot ohne versteckte Kosten. Nach Ihrer Auftragserteilung starten wir sofort mit der Beantragung Ihrer Lizenz. Wir übernehmen den gesamten bürokratischen Prozess, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
1. Kontaktaufnahme
Füllen Sie einfach unser Formular - weiter unten - aus und teilen Sie uns die wichtigsten Daten zu Ihrer Immobilie mit. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um den weiteren Ablauf mit Ihnen zu besprechen und offene Fragen zu klären.
2. Prüfung der Daten
Prüfung der Immobilie & Standortanalyse Wir prüfen, ob Ihre Immobilie die Voraussetzungen für eine Vermietungslizenz erfüllt. Dabei berücksichtigen wir alle gesetzlichen Vorgaben und die Regelungen Ihrer Gemeinde in der Comunidad Valenciana.
3. Antragsprozess
Sie erhalten von uns ein Festpreisangebot ohne versteckte Kosten. Nach Ihrer Auftragserteilung starten wir sofort mit der Beantragung Ihrer Lizenz. Wir übernehmen den gesamten bürokratischen Prozess, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Anfrage Formular
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage, das nachfolgende Formular. Felder mit * sind Pflichtfelder und müssen vor dem Absenden ausgefüllt werden. Mit dem Absenden gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein.
Alles was man über die Vermietungslizenz in der Comunidad Valencia wissen muss
Detaillierte Übersicht des neuen Gesetzes zur touristischen Vermietung in der Comunidad Valenciana (Decreto Ley 9/2024 vom 2. August)
Am 2. August 2024 hat der Consell das Decreto Ley 9/2024 verabschiedet, das die Regulierung von Ferienunterkünften in der Comunidad Valenciana neu gestaltet. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Qualität und Sicherheit touristischer Unterkünfte zu gewährleisten und die Kontrolle durch lokale Behörden zu stärken.
1. Maximale Mietdauer von 10 Tagen
Ferienunterkünfte dürfen maximal für 10 aufeinanderfolgende Tage an denselben Gast vermietet werden. Vermietungen von 11 Tagen oder mehr fallen unter saisonale oder langfristige Mietverträge und unterliegen anderen gesetzlichen Bestimmungen.
2. Erforderliches Zertifikat der Eigentümergemeinschaft
Für die Registrierung einer Ferienunterkunft ist ein Zertifikat der Eigentümergemeinschaft erforderlich, das bestätigt, dass die Nutzung der Wohnung für touristische Zwecke nicht untersagt ist.
3. Registrierung mit fünfjähriger Gültigkeit
Die Registrierung im Tourismusregister der Comunidad Valenciana ist verpflichtend und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss die Registrierung erneuert werden. Für bereits registrierte Unterkünfte vor Inkrafttreten des neuen Dekrets bleibt die Registrierung bis zum 8. August 2029 gültig.
4. Notwendigkeit eines städtebaulichen Verträglichkeitsberichts
Es ist erforderlich, einen städtebaulichen Verträglichkeitsbericht von der jeweiligen Gemeinde einzuholen, der bestätigt, dass die Immobilie für touristische Zwecke genutzt werden darf.
5. Verpflichtung zur Angabe der Katasterreferenz
Bei der Registrierung muss die eindeutige Katasterreferenz der Immobilie angegeben werden. Unterlässt man dies, kann dies zur Streichung aus dem Register führen.
6. Verpflichtende Angabe der Registrierungsnummer in Werbung
In allen Werbematerialien, sowohl online als auch offline, muss die Registrierungsnummer der Ferienunterkunft deutlich angegeben werden.
7. Einhaltung von Gemeinschaftsregeln und Nutzungsbedingungen
Ferienunterkünfte müssen die Gemeinschaftsregeln und festgelegten Nutzungsbedingungen einhalten, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten.
8. Verbot der Schlüsselübergabe über Schlüsselsafes
Die Übergabe von Schlüsseln über Schlüsselsafes oder ähnliche Vorrichtungen ist untersagt. Die Schlüsselübergabe muss persönlich erfolgen, um die Sicherheit und den persönlichen Kontakt zu gewährleisten.
9. Sanktionen bei Verstößen
Verstöße gegen die neuen Bestimmungen können mit Geldstrafen von bis zu 600.000 Euro geahndet werden. Dies unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
10. Übergangsbestimmungen für bestehende Registrierungen
Für Ferienunterkünfte, die vor dem Inkrafttreten des neuen Dekrets registriert wurden, gelten spezifische Übergangsbestimmungen. Diese Unterkünfte müssen ihre Registrierung bis zum 8. August 2029 erneuern, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Qualität und Sicherheit touristischer Unterkünfte in der Comunidad Valenciana zu erhöhen und klare Richtlinien für Eigentümer und Betreiber bereitzustellen.
Energieausweis Spanien online beantragen - jetzt Angebot einholen!
Das Anfordern eines Angebots ist vollkommen kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Sie können ganz unverbindlich die Details einsehen und entscheiden, ob Sie den nächsten Schritt gehen möchten.
Formular ausfüllen und absenden
Um den Prozess zu starten, füllen Sie bitte das Formular aus, in dem Sie alle relevanten Informationen zu Ihrer Immobilie angeben.
Formular ausfüllen und absenden
Um den Prozess zu starten, füllen Sie bitte das Formular aus, in dem Sie alle relevanten Informationen zu Ihrer Immobilie angeben.
Wir prüfen die Angaben
Nach dem Ausfüllen des Formulars werden wir Ihre Angaben sorgfältig überprüfen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen vorliegen.
Wir prüfen die Angaben
Nach dem Ausfüllen des Formulars werden wir Ihre Angaben sorgfältig überprüfen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen vorliegen.
Sie erhalten ein Angebot
Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot für das Energiezertifikat Ihrer Immobilie.
Sie erhalten ein Angebot
Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot für das Energiezertifikat Ihrer Immobilie.
Anfrage Formular
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage, das nachfolgende Formular. Felder mit * sind Pflichtfelder und müssen vor dem Absenden ausgefüllt werden.
Häufige Fragen über die Vermietungslizenz für touristische Unterkünfte in der Comunidad Valencia
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Vermietungslizenz in der Comunidad Valenciana. Einfach, klar und verständlich erklärt!
Ja. Die touristische Vermietungslizenz ist objektgebunden. Wenn Sie mehrere Immobilien touristisch vermieten möchten, muss jede einzelne Immobilie separat registriert werden.
Die Lizenz wird bei der Generalitat Valenciana online beantragt. Sie müssen verschiedene Unterlagen einreichen, z. B. den Eigentumsnachweis, den Energieausweis, Grundrisse und eine Wohngebäudeversicherung. Nach Prüfung erhalten Sie eine offizielle Registrierungsnummer (VT-Nummer).
Sie können den Antrag selbst einreichen oder eine bevollmächtigte Drittperson (z. B. Hausverwaltung oder Gestoría) damit beauftragen. In vielen Fällen ist das sinnvoll, da das Verfahren auf Spanisch erfolgt und technisches Wissen erfordert.
Die Vermietung ohne gültige Lizenz ist illegal und kann zu hohen Geldstrafen führen. Zudem kann Ihre Anzeige auf Plattformen wie Airbnb oder Booking entfernt werden, wenn keine VT-Nummer angegeben ist.
Die Vermietung ohne gültige Lizenz ist illegal und kann zu hohen Geldstrafen führen. Zudem kann Ihre Anzeige auf Plattformen wie Airbnb oder Booking entfernt werden, wenn keine VT-Nummer angegeben ist.
Ja. Die Lizenznummer (VT-Nummer) muss in jeder öffentlichen Anzeige genannt werden. Außerdem müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde prüfen, ob zusätzliche lokale Vorschriften oder Genehmigungen gelten.
Wo bieten wir unseren Service für die Beantragung einer Vermietungslizenz für Ferienunterkünfte in der autonomen Gemeinschaft Valencia an?
Unser Schwerpunkt liegt an der Costa Blanca in den folgenden Orten: Denia, Jávea, Benitachell, Altea, Pedreguer, Teulada, Moraira, Benissa, Calpe, Alfaz del Pi, Benidorm, Finestrat, Villajoyosa, Campello, Alicante, Elche, Santa Pola, Guardamar del Segura, Torrevieja, Gandia, Oliva, Orihuela, Costa y Pilar de la Horadada, Xeraco, Xeresa, Valencia, Cullera, Pedreguer, Benidoleig, Orba, Alcalalí, Gata de Gorgos, Pego, Monte Pego, Xaló, Les Bassetes, Altea la Vella, Polop, La Nucia, Callosa d`en Sarrià, Castel de Castells, Mutxamel, El Campelo, Sant Joan d`Alacant, Sant Vicent del Raspeig, Santa Pola, Arenals del Sol.,
Provinz Castellón:
Vinaròs, Torreblanca, La Vall d’Uixó, Segorbe, Sant Mateu, Burriana, Moncofa, Xert, Ares del Maestre, Navajas, Jérica
Provinz Valencia:
Valencia (Stadt), Albufera de Valencia, Cullera, Gandía, Xàtiva, Sagunto, Requena, Buñol, Ontinyent, Ayora, Bocairent, Cofrentes, El Puig, Oliva, Anna, Chelva, Chulilla, Llíria, Algemesí, Villalonga, Tavernes de la Valldigna
Fotonachweise: © monkeybusiness – Envato