Häufig gestellte Fragen zur Vermietungslizenz in Spanien
Häufig gestellte Fragen zur Vermietungslizenz in Spanien
Die touristische Vermietung von Ferienunterkünften in Spanien ist gesetzlich geregelt, und in den meisten Regionen ist eine offizielle Vermietungslizenz erforderlich. Da die Vorschriften je nach Autonomer Gemeinschaft variieren, gibt es oft viele Unsicherheiten zum Antragsprozess, den Voraussetzungen und den rechtlichen Konsequenzen.
In unseren FAQs finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die Beantragung, Anforderungen und Pflichten einer Vermietungslizenz in Spanien. So erhalten Sie schnell und einfach einen Überblick, was zu beachten ist, um Ihre Ferienimmobilie sicher und legal zu vermieten.

Fotonachweise: © monkeybusiness – Envato
Allgemeine Fragen
Allgemeine Fragen
Ja, in fast allen Regionen Spaniens ist eine Vermietungslizenz gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Ihre Immobilie kurzfristig an Touristen vermieten möchten. Ohne diese Lizenz ist die Vermietung illegal und kann zu hohen Geldstrafen führen.
Grundsätzlich können Wohnungen, Häuser, Chalets oder Reihenhäuser eine Lizenz erhalten, sofern sie bestimmte bauliche und rechtliche Voraussetzungen erfüllen und sich in einem Gebiet befinden, in dem Ferienvermietung zulässig ist.
Ja, jede autonome Region hat eigene Regelungen zur Ferienvermietung. Die Anforderungen, Verfahren und Einschränkungen unterscheiden sich zum Teil erheblich – insbesondere in beliebten Küstenregionen wie der Comunidad Valenciana, Andalusien oder auf den Balearen.
Die Dauer variiert je nach Region und Gemeinde. In einigen Fällen wird die Lizenz vorläufig nach Antragstellung erteilt, in anderen erst nach vollständiger Prüfung – in der Regel dauert der Prozess mehrere Wochen bis Monate.
In vielen Regionen gilt die Lizenz unbefristet, solange alle Voraussetzungen erfüllt bleiben. Es können aber regelmäßige Überprüfungen oder Aktualisierungen notwendig sein.
Antragsprozess und Voraussetzungen
Antragsprozess und Voraussetzungen
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Eigentumsnachweis oder Mietvertrag mit Zustimmung zur Untervermietung
- Identitätsnachweis des Antragstellers
- Katasterreferenznummer
- Nachweis über die baurechtliche Nutzbarkeit
- Grundriss und ggf. Energiezertifikat
Ja, es müssen Mindeststandards erfüllt sein, z. B. hinsichtlich Belüftung, Licht, Größe der Räume, sanitärer Ausstattung und Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Kasten.
Sie können den Antrag grundsätzlich selbst stellen. Da die Anforderungen jedoch komplex und regionalspezifisch sind, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Experten, um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.
Die Kosten variieren je nach Gemeinde und Dienstleister. Sie umfassen Verwaltungsgebühren, mögliche technische Gutachten und ggf. Beratungs- oder Vermittlungskosten. In manchen Orten liegen die Gebühren zwischen 0 € und über 200 €.
In vielen Regionen ja. Eine Kontrolle durch das Rathaus oder Tourismusamt kann erforderlich sein, um die Einhaltung der Anforderungen zu bestätigen. In anderen Fällen reicht eine Selbsterklärung oder die Einreichung von Dokumenten.
Rechtliche Aspekte und Konsequenzen
Rechtliche Aspekte und Konsequenzen
Wer ohne gültige Lizenz vermietet, riskiert hohe Bußgelder, eine sofortige Untersagung der Vermietung und gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen wie die Sperrung auf Buchungsplattformen.
Die Bußgelder können – je nach Region – zwischen einigen Hundert bis zu mehreren Zehntausend Euro betragen. Besonders auf den Balearen und an der Costa Blanca wurden zuletzt hohe Strafen verhängt.
Energieausweis für touristisch genutzte Privatwohnungen in Spanien
Seit dem 3. Juni 2021 müssen privat genutzte Ferienwohnungen in Spanien über einen gültigen Energieausweis verfügen, wenn sie zur Vermietung angeboten werden. Dies gilt insbesondere für Unterkünfte, die über Plattformen wie Airbnb, Booking und ähnliche Anbieter vermarktet werden.
Was hat sich geändert?
Mit dem Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 390/2021 wurde eine frühere Ausnahme aufgehoben. Zuvor konnten Eigentümer auf die Ausstellung eines Energieausweises verzichten, wenn die Wohnung weniger als vier Monate im Jahr genutzt oder vermietet wurde. Diese Regelung ist nun nicht mehr gültig – unabhängig von der Mietdauer ist ein gültiges Zertifikat verpflichtend.
Welche Fristen gelten?
- Seit dem 3. Juni 2021 benötigen neu zur Vermietung angebotene Ferienwohnungen einen Energieausweis.
- Für bereits bestehende Touristenunterkünfte galt eine Übergangsfrist bis zum 3. Juni 2022, innerhalb derer das Energiezertifikat eingeholt und gut sichtbar angebracht werden musste.
Warum ist der Energieausweis wichtig?
Diese Vorschrift soll die Energieeffizienz von Ferienunterkünften transparenter machen und Mietinteressenten eine bessere Orientierung bieten. Wer seine Wohnung ohne gültiges Zertifikat vermietet, riskiert Bußgelder und andere Sanktionen.
Eigentümer, die ihre Immobilie touristisch vermieten möchten, sollten daher frühzeitig für die Ausstellung eines Energieausweises sorgen.
Ja. Als Vermieter müssen Sie Ihre Einnahmen ordnungsgemäß versteuern – unabhängig davon, ob Sie in Spanien steuerlich ansässig sind oder nicht. Je nach Fall fallen Einkommens-, Mehrwert- oder lokale Steuern an.
In einigen Regionen ja – insbesondere in Großstädten oder stark regulierten Gebieten kann es Beschränkungen für die maximale Anzahl an Tagen pro Jahr geben. In anderen Regionen gibt es keine solche Begrenzung.
Ja, in vielen autonomen Regionen kann die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss Ferienvermietungen in der Wohnanlage untersagen oder einschränken – auch wenn eine Lizenz vorliegt.
Vermietung und Betrieb der Ferienunterkunft
Vermietung und Betrieb der Ferienunterkunft
Ja. Seit dem 1. Juli 2025 ist eine einheitliche Registrierungsnummer (NRA oder NRUA) in ganz Spanien vorgeschrieben, wenn Sie Ihre Ferienimmobilie auf Onlineportalen wie Airbnb, Booking oder ähnlichen Plattformen anbieten möchten. Diese Nummer wird nach Eintragung in das zentrale Register für kurzfristige Vermietungen vergeben. Ohne gültige Nummer darf Ihre Unterkunft nicht mehr veröffentlicht werden. Verstöße können zur Löschung Ihres Inserats und hohen Bußgeldern führen.
Ja, das ist verpflichtend. Die offizielle Registrierungsnummer muss in allen Werbeanzeigen, auf Ihrer Website sowie auf Plattformen wie Airbnb, Booking.com etc. deutlich sichtbar angegeben werden.
Die regionale Lizenznummer wird von der zuständigen Behörde in Ihrer Autonomen Gemeinschaft (z. B. Generalitat Valenciana, Junta de Andalucía) ausgestellt. Sie ist weiterhin Voraussetzung für die legale Ferienvermietung in Spanien. Die neue zentrale Registrierungsnummer (ab Juli 2025) ergänzt diese regionale Lizenz und wird zusätzlich auf nationaler Ebene im Registro Único vergeben. Nur mit beiden Nummern – regionaler Lizenz und zentraler NRA / NRUA – dürfen Sie Ihre Immobilie legal auf Buchungsportalen veröffentlichen.
Ja, in fast allen Regionen gelten Mindestanforderungen, etwa:
- Komplette Grundausstattung (Möblierung, Küchenausstattung, Bettwäsche)
- Hygiene und Sauberkeit
- Erste-Hilfe-Kasten, Feuerlöscher, Notfallnummern
Sie müssen unter anderem:
- die Unterkunft in einwandfreiem Zustand übergeben,
- auf Beschwerden reagieren,
- gesetzliche Informationspflichten erfüllen,
- die Gäste korrekt anmelden.
Ja, in vielen autonomen Regionen kann die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss Ferienvermietungen in der Wohnanlage untersagen oder einschränken – auch wenn eine Lizenz vorliegt.
Ja. Bei Verstößen gegen die Vorschriften, Beschwerden von Nachbarn, unvollständigen Unterlagen oder wiederholter Missachtung der Pflichten kann die Lizenz entzogen oder ausgesetzt werden.